Führerscheine
Klasse B
Berechtigung zum Fahren
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein
Mindestalter
Sehvermögen
Erste Hilfe Ausbildung
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse A, A1, C, D, L oder M
klassenspezifischer Stoff:2 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min
Klasse BE
Berechtigung zum Fahren
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse
Mindestalter
Sehvermögen
Besonderheiten
Erste Hilfe Ausbildung
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 min
Klasse A
Berechtigung zum Fahren
(unter 25 Jahren beschränkt)
Für Bewerber unter 25 Jahren: 2 Jahre Beschränkung auf Motorräder mit max. 25kW (34 PS)
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein
Mindestalter
Sehvermögen
Erste Hilfe Ausbildung
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse A1, B, C, D, L oder M
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Überlandfahrten:5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten:4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten:3 Stunden á 45 min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse A1
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 min
Klasse A beschränkt
Berechtigung zum Fahren
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein
Mindestalter
Sehvermögen
Erste Hilfe Ausbildung
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse A1, B, C, D, L oder M
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse A1
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 min
Klasse A1
Berechtigung zum Fahren
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein
Mindestalter
Sehvermögen
Besonderheiten
Erste Hilfe Ausbildung
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder M
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min
Klasse M
Berechtigung zum Fahren
Mindestalter
Sehvermögen
Besonderheiten
Erste Hilfe Ausbildung
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Klasse S
Berechtigung zum Fahren
Mindestalter
Sehvermögen
Erste Hilfe Ausbildung
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
(8 Doppelstunden bei Fahrerlaubnis einer anderen Klasse)
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Klasse L
Berechtigung zum Fahren
Mindestalter
Sehvermögen
Erste Hilfe Ausbildung
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90min
Aufbauseminare und Zusatzprogramme
ASF
Aufbauseminar für Fahranfänger
Nachdem die Meister der Fahrkünste bekanntlich nicht vom Himmel fallen, bieten wir für unsere Fahranfänger mit sogenannten A- oder B-Verstößen das Aufbauseminar AFS an.
Für Führerscheinneulinge gilt eine Probezeit von 2 Jahren. Wird der Fahrer innerhalb dieser Frist mit einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen auffällig, so muß dieser an einem gesetzlich vorgeschriebnen Aufbauseminar AFS teilnehmen.
Dieses Seminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt mit einer Mindestdauer von 45 Minuten. Die Teilnehmerzahl ist gesetzlich festgelegt auf mindestens 6, aber miximal 12 Teilnehmer. Außerdem verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre. Es erfolgt keine Prüfung.
ASP
Aufbauseminar zum Punkteabbau
Durch die freiwillige Teilnahme eines Aufbauseminars und einer verkehrspsychologischen Beratung, können Sie Ihre Sünden zwar nicht ungeschehen machen, jedoch Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und abgebaut werden. Damit läßt sich das Flensburger Punktekonto wieder auf ein erträgliches Maß reduzieren.
Bei 8-13 Punkten:
Hier erfolgt die Verwarnung mit dem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einem Punktestand bis zu 8 Punkten mit einem Abzug von 4 und bei 9-13 Punkten mit einem Abzug von 2 Punkten honoriert.
Bei 14-17 Punkten:
In diesem Fall wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Hat der Betroffene innerhalb der letzten 5 Jahre bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen, wird eine Verwarnung ausgesprochen. Bei einem freiwilligen Besuch an einer verkehrspsychologischen Beratung werden noch 2 Punkte abgezogen.
Bei mehr als 17 Punkten:
Werden trotz Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen 18 Punkte oder mehr erreicht, so wird im Interesse der Verkehrssicherheit die Fahrerlaubnis entzogen.
Auffrischungsstunden
Sie möchten nach längerer Zeit wieder aktiv am Verkehrsleben teilhaben?
Hier bieten wir einen kinderleichten Wiedereinstieg ins Auto, auf’s Motorrad, usw.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nur Trainingsstunden geniesen oder sich über die Neuerungen im Regelwerk des Verkehrs informieren möchten.