Führerscheine

Klasse B

Berechtigung zum Fahren
Kraftwagen bis max.3,5t zG, max 8 Sitzplätze(ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750kg z.GM. Auch Hänger mit einer max. z.GM die kleiner ist als das Leergewicht des Zugkfz, wenn Kombination max. 3,5t z.GM
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein
L, M
Mindestalter
18 Jahre
Sehvermögen
Sehtest
Erste Hilfe Ausbildung
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse A, A1, C, D, L oder M
Grundstoff:6 Doppelstunden á 90min

klassenspezifischer Stoff:2 Doppelstunden á 90min

 

Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

Klasse BE

Berechtigung zum Fahren
Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zulässigen GM über 750 kg
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse
B
Mindestalter
18 Jahre
Sehvermögen
Sehtest
Besonderheiten
Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahre nur bis 7,5t z.GM einschließlich Hänger
Erste Hilfe Ausbildung
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 min

Klasse A

Berechtigung zum Fahren
Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen.
(unter 25 Jahren beschränkt)
Für Bewerber unter 25 Jahren: 2 Jahre Beschränkung auf Motorräder mit max. 25kW (34 PS)

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein
A1,M

Mindestalter
18 Jahre

Sehvermögen
Sehtest

Erste Hilfe Ausbildung
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90min

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse A1, B, C, D, L oder M
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90min
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung:Keine Mindestanzahl
Überlandfahrten:5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten:4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten:3 Stunden á 45 min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse A1
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 min

Klasse A beschränkt

Berechtigung zum Fahren
Für Bewerber unter 25 Jahren: 2 Jahre Beschränkung auf Motorräder mit max. 25kW (34 PS)

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein
A1,M

Mindestalter
18 Jahre

Sehvermögen
Sehtest

Erste Hilfe Ausbildung
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90min

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse A1, B, C, D, L oder M
Grundstoff:6 Doppelstunden á 90min
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse A1
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 min

Klasse A1

Berechtigung zum Fahren
Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS)

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein
M

Mindestalter
16 Jahre

Sehvermögen
Sehtest

Besonderheiten
Vor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h (bbH)

Erste Hilfe Ausbildung
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90min

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder M
Grundstoff:6 Doppelstunden á 90min
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

Klasse M

Berechtigung zum Fahren
Moped, Mokick (Roller) max 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h (bbH)

Mindestalter
16 Jahre

Sehvermögen
Sehtest

Besonderheiten
Kein beschränkter Eintrag im Führerschein, wenn Prüfung auf Automatik-Fahrzeug

Erste Hilfe Ausbildung
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung:Keine Mindestanzahl

Klasse S

Berechtigung zum Fahren
Quads und Trikes bis max. 45 km/H, max. 50ccm/4kW

Mindestalter
16 Jahre

Sehvermögen
Sehtest

Erste Hilfe Ausbildung
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 14 Doppelstunden á 90min
(8 Doppelstunden bei Fahrerlaubnis einer anderen Klasse)

Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Mindeststundenzahl nicht vorgeschrieben

Klasse L

Berechtigung zum Fahren
Land-/forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h bbH (mit Anhänger 25km/h); selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25km/h

Mindestalter
16 Jahre

Sehvermögen
Sehtest

Erste Hilfe Ausbildung
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90min

Aufbauseminare und Zusatzprogramme

ASF

Aufbauseminar für Fahranfänger

Nachdem die Meister der Fahrkünste bekanntlich nicht vom Himmel fallen, bieten wir für unsere Fahranfänger mit sogenannten A- oder B-Verstößen das Aufbauseminar AFS an.

Für Führerscheinneulinge gilt eine Probezeit von 2 Jahren. Wird der Fahrer innerhalb dieser Frist mit einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen auffällig, so muß dieser an einem gesetzlich vorgeschriebnen Aufbauseminar AFS teilnehmen.

Dieses Seminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt mit einer Mindestdauer von 45 Minuten. Die Teilnehmerzahl ist gesetzlich festgelegt auf mindestens 6, aber miximal 12 Teilnehmer. Außerdem verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre. Es erfolgt keine Prüfung.

ASP

Aufbauseminar zum Punkteabbau

Durch die freiwillige Teilnahme eines Aufbauseminars und einer verkehrspsychologischen Beratung, können Sie Ihre Sünden zwar nicht ungeschehen machen, jedoch Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und abgebaut werden. Damit läßt sich das Flensburger Punktekonto wieder auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Bei 8-13 Punkten:
Hier erfolgt die Verwarnung mit dem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einem Punktestand bis zu 8 Punkten mit einem Abzug von 4 und bei 9-13 Punkten mit einem Abzug von 2 Punkten honoriert.

Bei 14-17 Punkten:
In diesem Fall wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Hat der Betroffene innerhalb der letzten 5 Jahre bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen, wird eine Verwarnung ausgesprochen. Bei einem freiwilligen Besuch an einer verkehrspsychologischen Beratung werden noch 2 Punkte abgezogen.

Bei mehr als 17 Punkten:
Werden trotz Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen 18 Punkte oder mehr erreicht, so wird im Interesse der Verkehrssicherheit die Fahrerlaubnis entzogen.

Auffrischungsstunden

Sie möchten nach längerer Zeit wieder aktiv am Verkehrsleben teilhaben?
Hier bieten wir einen kinderleichten Wiedereinstieg ins Auto, auf’s Motorrad, usw.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nur Trainingsstunden geniesen oder sich über die Neuerungen im Regelwerk des Verkehrs informieren möchten.